Förderprogramm des dbv :"Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien" startet in neue Runde
Mit dem Programm „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“ fördert der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) lokale Projekte der digitalen Leseförderung für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren. Ziel ist es, insbesondere Kinder und Jugendliche aus Risikolagen zu erreichen und ihnen zusätzliche Bildungschancen zu eröffnen. Das Programm ist Teil der dritten Förderphase des Bundesprogramms „Kultur macht stark“ (2023-2027) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Mit der Förderung möchte der dbv:
- Kindern und Jugendlichen Freude am Lesen vermitteln
- ihre kreativen Ausdrucksfähigkeiten mit digitalen Medien fördern
- Zugänge zu Kunst und Kultur schaffen
- Lese-, Informations- und Medienkompetenz vertiefen
- Bildungschancen verbessern
- nachhaltige Vernetzung der Akteur*innen vor Ort befördern
- zivilgesellschaftliches Engagement für Bildung stärken
Projekte
Die Projekte können passend zu der jeweiligen Altersgruppe inhaltlich frei gestaltet werden und verbinden auf kreative Weise den virtuellen mit dem realen Sozialraum der beteiligten Kinder und Jugendlichen.
In den Projekten sollen die Teilnehmenden die Bibliothek als Ort mit vielfältigen Bildungs- und Freizeitangeboten für sich entdecken. Grundlage ist immer eine gelesene Geschichte, ein gelesener Text. Die Kinder und Jugendlichen können beispielsweise Videos, Filme, Fotostories, Hörspiele oder andere digitale Medienformate entwickeln und die Vielfalt des Internets und Social Webs nutzen, um eigene Geschichten zu gestalten, zu teilen und zu verbreiten. Für die Umsetzung werden vier - auch kombinierbare - Formate angeboten.
Bildung von Bündnissen
Alle geplanten Projekte werden im Verbund von mindestens drei Einrichtungen aus unterschiedlichen Bereichen umgesetzt, z.B. Bibliotheken, Kitas, Schulen oder Einrichtungen der beruflichen Bildung sowie Vereine, Jugendhilfeeinrichtungen, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, Migrant*innenselbstorganisationen oder kirchlichen Institutionen. Gemeinsam bilden sie ein lokales Bündnis für Bildung. Jede dieser Einrichtungen (mit Ausnahme von Schulen und Kindertagesstätten) darf federführend sein und den Antrag für das Bündnis stellen.
Ziel der Kooperation ist es, Kompetenzen zu bündeln, Synergien zu nutzen und so eine nachhaltige außerschulische kulturelle Bildungsarbeit auf lokaler Ebene zu schaffen und zu stärken.
Antragsverfahren und Ausschreibungsfristen
Nächste Ausschreibung: Die nächste Ausschreibung für Projekte mit frühestmöglichem Projektbeginn Februar 2025 und Projektende spätestens Juni 2025 findet vom 1. September bis 31. Oktober 2024 statt.
Während dieses Zeitraums können Projektanträge über die Datenbank eingereicht werden, die dann im Anschluss von einer Fachjury geprüft werden. Anschließend erhalten alle Antragstellenden Rückmeldung, ob ihr Projekt seitens der Jury zum weiteren Prüfverfahren zugelassen wurde. Dies stellt noch keine Bewilligung dar. Der dbv ist von Seiten des Fördergebers zu einer intensiven Prüfung (Erst- und Zweitprüfung) Ihres Antrags und Ihrer Kalkulation auf Richtigkeit und Vollständigkeit verpflichtet. Solange ein Antrag unvollständig und/oder formal noch nicht korrekt ist, kommt kein Zuwendungsvertrag mit dem dbv zustande bzw. kann der Antrag nicht bewilligt werden.
Wenn alle offenen Punkte geklärt werden können, wird in einem nächsten Schritt ein Zuwendungsvertrag und Gesamtfinanzierungsplan fertiggestellt und die Antrag stellende Einrichtung kann in die Förderung übernommen werden.
Möchten Sie gerne per E-Mail über aktuelle Antragsfristen informiert werden, melden Sie sich bitte beim Programmteam.
Ein Hinweis: Da die Datenbank ganzjährig geöffnet ist, ist es möglich, auch zwischen den Antragsfristen einen Antrag stellen. Dieser wird auf eine Warteliste gesetzt und nur vorzeitig berücksichtigt, falls zusätzlich Gelder vorhanden sind. Der Antrag wird ansonsten in der jeweils nächsten regulären Ausschreibungsrunde geprüft.