Datum:
Veröffentlicht: 5.3.21
Von:
Jürgen Eckert
Mit dem Inkrafttreten der Änderungsverordnung zur 11. BayIfSMV ist ab dem 21. Januar 2021 Click & Collect (Aholung von Vorbestellungen) auch für Büchereien nach den bisher für den Einzelhandel geltenden Auflagen erlaubt.