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Rechtsfragen

Für den ersten Überblick

"Im Alltag der Bücherei sind einige rechtliche Vorgaben zu beachten. Sie betreffen das Büchereiteam, die Besucher/innen, die Medien, die Ausleihe, die Veranstaltungen der Bücherei, ihre Räume, ihre Ausstattung und ihre Service-Angebote." (aus: Bücherei entdecken, verstehen, mitmachen - ein Praxishandbuch)

Rahmenverträge der katholischen Kirche mit GEMA, VG Wort und VG Musikedition
Hier finden Sie die Merkblätter zu den Rahmenverträgen des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) für die katholische Kirche mit den Verwertungsgesellschaften GEMA, VG WORT, VG MUSIKEDITION sowie das Urheberrecht in den Kirchen der EKD. 

https://www.wgkd.de/rahmenvertrag/verwertungsgesellschaften.htmlhttps://www.wgkd.de/verwertungsgesellschaften.html

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in Büchereien

Die Katholischen öffentlichen Büchereien wären ohne das ehrenamtliche Engagement von Tausenden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht denkbar. Damit die Ehrenamtlichen ihrem Engagement ohne Bedenken nachgehen können, haben die Diözesen den Schutz bei Unfällen und gegen Haftungsansprüche in den letzten Jahren stark verbessert.

Nachfolgend wollen wir einen Überblick über den Versicherungsschutz für Büchereimitarbeiterinnen und Büchereimitarbeiter geben.

  • Haftpflichtversicherung
    Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss ein Schaden von dem ersetzt werden, der diesen rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat. Damit durch ihr Engagement für die ehrenamtlich Tätigen kein zusätzliches Risiko entsteht, sind diese durch eine Haftpflichtversicherung geschützt. Die einzelnen Ehrenamtlichen haften in der Regel nur, wenn ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Diese Versicherung ist kostenfrei, ehrenamtlich Tätige müssen sich daher nicht registrieren lassen, sondern sich lediglich im Schadensfall an die zuständige Versicherung wenden. Die Versicherungssummen betragen je Schadensereignis:
    5.000.000,-- € pauschal für Personen – und Sachschäden, 125.000,-- € für Vermögensschäden.
    Im Rahmen der Haftpflichtversicherung besteht auch eine Schlüsselverlustversicherung, wenn durch den Verlust von Schlüsseln evtl. ganze Schließanlagen ausgetauscht werden müssen.
  • Haftungsfragen und Aufsichtspflicht in der Bücherei 
    Beispiel: Bei Lesenächten oder Vorlesestunden, bei denen die Eltern ihre Kinder der Bücherei übergeben, hat das Büchereiteam die Aufsichtspflicht. Es sollten daher z.B. nur Spiele gespielt werden, bei denen unter Beachtung der nötigen Sorgfalt nichts passieren kann. Außerdem sollte man die Kinder auf etwaige Gefahren (Stufen usw.) aufmerksam machen und genaue Verhaltensregeln aufstellen. Wenn sich ein teilnehmendes Kind nicht an die Regeln hält, sollten die Eltern verständigt werden. Die Aufsichtspflicht endet bei einer Büchereiveranstaltung erst dann, wenn das Kind die Bücherei in der Form verlässt, die mit den Eltern vereinbart wurde, also entweder abgeholt wird oder allein nach Hause gehen darf. Beispiele: Bei einem Bastelnachmittag für kleinere Kinder schneiden diese nicht mit abgerundeten Bastelscheren, sondern mit spitzen Scheren und eines der Kinder sticht sich damit. Hier wurde die Aufsichtspflicht verletzt; es hätte erkannt werden müssen, dass das Werkzeug dem Kindesalter nicht angepasst war. Während eines Spielenachmittags stolpert ein Kind und schlägt sich das Knie auf. Die Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt, weil die Verletzung nicht vorhersehbar war. Es kommt stets darauf an, ob man den Schaden bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt hätte verhindern können.
  • Gesetzliche Unfallversicherung
    Nach der „Gesetzliche(n) Unfallversicherung im Bereich der katholischen Kirche“ sind ehrenamtlich Tätige im Büchereidienst gesetzlich über die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) in München unfallversichert. Dies gilt auch für Vor- und Nachbereitungsarbeiten sowie Hin- und Rückwege zu oder von den ehrenamtlichen Tätigkeiten, ebenso für Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen. Der Versicherungsschutz umfasst die ambulante, stationäre, ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, die medizinische und berufliche Rehabilitation, Geldleistungen an Verletzte, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen. Beispiel: ein Büchereimitarbeiter stürzt auf dem direkten Heimweg vom Büchereidienst und zieht sich einen komplizierten Trümmerbruch zu. Versicherungsschutz besteht auch bei Fahrten zu Fortbildungen (z. B. Diözesantage, Hirschberg-Kurse etc.) oder zum Medieneinkauf (z. B. bei Fahrten zur Büchereizentrale in München).
  • Mobiliarversicherung
    Versichert sind Schäden, die durch Feuer, Explosion, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel und durch Einbruchdiebstahl entstehen. Versichert sind alle Einrichtungsgegenstände, z. B. auch Büchereiregale, Bücher und sämtliche weiteren Medien.
  • Gebäudeversicherungen
    In der Gebäudebrand-, Sturm- und Hagelversicherung ist ein Versicherungsschutz gegeben für Gebäudeschäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel entstehen. Versichert sind alle Gebäude mit ihren wesentlichen Bestandteilen. Die Gebäudeleitungswasserversicherung besteht bei Gebäudeschäden durch Leitungswasser, Rohrbruch oder Frost.
  • Versicherungen bei Fahrten für die Bücherei mit privaten Kraftfahrzeugen
    Bei Fahrten für die Bücherei im Auftrag und Interesse der Pfarrei, z. B. zu Fortbildungstagungen, Büchereitreffen oder zum Buch- und Medieneinkauf, besteht für Ehrenamtliche, die ihr privates KFZ benutzen, eine Dienstfahrtfahrzeugversicherung.
  • Dienstfahrtfahrzeugversicherung
    Die Dienstfahrtfahrzeugversicherung ist eine Fahrzeugvollversicherung inkl. Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Teilkaskoschäden führen bei einer bestehenden privaten Teilkasko nicht zu einer Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt und werden daher dort gemeldet; eine bestehende Selbstbeteiligung z.B. in Höhe von € 150,-- wird von der Dienstkasko ersetzt. Besteht keine eigene Teilkaskoversicherung ist der Schaden voll über die Versicherung des Erzbischöflichen Ordinariates abzuwickeln. Verursachte Fremdschäden müssen von der jeweiligen Kraftfahrthaftpflichtversicherung des Fahrzeughalters reguliert werden.

Weitere Informationen

Was tun im Schadensfall? An wen kann ich mich wenden?
An die jeweilige diözesane Versicherungsstelle, im Bereich der Erzdiözese Bamberg ist sie der Stabsstelle Weltliches Recht angegliedert: Tel. 0951 502-1525.

(Der Artikel wurde von Herrn Peter Hardt aus Augsburg erarbeitet, und von Frau Wientzek an die Voraussetzungen in der Erzdiözese Bamberg angeglichen.)